AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eichhorst oHG / www.Deinhänger24.de

§ 1 Allgemeines
Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger in ordnungsgemäßen Zustand übernommen hat. Bei Übernahme des Fahrzeugs ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
§ 2 Auslandsfahrten
Fahrten ins europäische Ausland müssen vor Antritt der Fahrt oder schon bei Abschluss dieses Mietvertrages ausdrücklich dem Vermieter gemeldet werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung durch den Mieter haftet er dem Vermieter für sämtliche daraus sich evtl. ergebenden Schäden, insbesondere für den Mietausfall (s. Ziff. 7)
§ 3 Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter darf den Anhänger durch den im Mietvertrag genannten Fahrer oder durch einen angestellten Berufsfahrer ziehen lassen. Er muss sich vorher von dessen Fahrtüchtigkeit und von der Tatsache des Vorhandenseins einer ordnungsgemäß ausgestellten und gültigen Fahrerlaubnis des Dritten, welche mindestens 1 Jahr alt sein muss, überzeugen. Zur Sorgfaltspflicht des Mieters gehört insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit. Eine Belastung des Anhängers über das gesetzlich zulässige Maß hinaus ist unzulässig. Der Mieter hat den Anhänger sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Verstößt der Mieter gegen diese Bedingung, so hat er dem Vermieter vollen Schadensersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts des Anhängers zzgl. Mietausfall (s. Ziff. 7) zu leisten.
§ 4 Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Wird der Rückgabetermin um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Vermieter zu benachrichtigen, außerdem ist der Mieter zur Zahlung einer Tagesmiete verpflichtet. Nach 3 Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt eine Anzeige wegen Unterschlagung. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Anhängers sowie der Fahrzeugpapiere verpflichtet den Mieter zum Ersatz des dem Vermieters hier entstehenden Schadens und zur Zahlung der vereinbarten Tagesmiete.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Mietpreis und Kaution sind fällig bei Vertragsabschluss.
§6 Auftreten von Schäden
Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch die Weisung des Vermieters einzuholen. Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür anfallenden Kosten und haftet für jeden Schaden den der Vermieter durch Nichtbeachtung dieser Vertragsbestimmung erleidet. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen.
§ 7 Umfang der Haftung des Mieters
Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Die Anhänger sind haftpflichtversichert sowie mit € 500,00 (fünfhundert) Selbstbeteiligung vollkaskoversichert. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges allein verantwortlich. Haftung des Vermieters ist ausschlossen, auch für Folgeschäden am Fahrzeug des Mieters.
§ 8 Besondere Pflichten des Mieters bzw. Fahrers bei Unfall
Zur Ermittlung der Unfalltatsachen ist stets die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, auch dann, wenn ein anderer Unfallbeteiligter vorhanden ist.
Bei Beschädigung des Anhängers, insbesondere Verkehrsunfalls, sind der Mieter oder dessen Fahrer verpflichtet, Namen, Vornamen und Anschrift aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort, Straße sowie die polizeilichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeug festzuhalten. Erklärungen zur Schulfrage dürfen anderen Unfallbeteiligten gegenüber nicht gemacht werden. Der Vermieter ist sofort telefonisch zu benachrichtigen und anschließend ist ihm eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Handelt der Mieter oder dessen Fahrer dieser Vorschrift zuwider so haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter.

§ 9 Besondere Vereinbarung
Etwaige Vereinbarungen bedürften zu Ihrer Gültigkeit der Schrift

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind für beide Teile der Firmensitz des Vermieters

§ 11 Versicherung
Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500,00 €.

Datenschutz
Die Daten, die Sie uns über die Website oder per E-Mail zusenden, geben wir nicht an Dritte weiter. Die Daten werden nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, des Teledienstdatenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten genutzt. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb unseres Unternehmens findet nicht statt – weder zu kommerziellen noch zu nichtkommerziellen Zwecken.

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